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Begleiten
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Freiwilliger Zivildienst und Sozialdienst beim Blinden- und Sehbehindertenverband Südtirol

Unser Verband sucht regelmäßig nach freiwilligen Zivildienst bzw. Sozialdienstleistenden, welche die Abwicklung der Tätigkeit des Verbandes unterstützen und interessierten blinden und sehbehinderten Menschen bei Verrichtungen des alltäglichen Lebens zur Seite stehen. Es sind 20-30 Wochenstunden, in der Regel von Montag bis Freitag vorgesehen, der Stundenplan wird zusammen mit den Freiwilligen festgelegt. Die Tätigkeiten im Rahmen des Dienstes werden vorwiegend im Sitz des Verbandes und in der Stadt Bozen abgewickelt.

Einige der zu verrichtenden Aufgaben sind:
  • Hilfe bei der Abwicklung der Verbandsarbeit
  • Mitarbeit im Sekretariat der Sektion, Botengänge, Vorlesen
  • Begleitung von Mitgliedern und Führungskräften des Blinden- und Sehbehindertenverbandes auf lokaler und falls nötig auf nationaler Ebene
  • Unterstützung von Mitgliedern bei Verrichtungen des alltäglichen Lebens, z.B. Besorgungen, Vorlesen von Korrespondenz, Begleitung zu Terminen, usw.
  • Begleitung von Mitgliedern bei Ferienaufenthalten und Ausflügen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes (nach Absprache)
Voraussetzungen:
Zuverlässigkeit, Zweisprachigkeit, Freude an der Arbeit mit Sehgeschädigten
Führerschein und Computerkenntnisse von Vorteil


Sekretariatsarbeit
Sekretariatsarbeit

Freiwilliger Sozialdienst der Autonomen Provinz Bozen

Der Dienst wurde mit Landesgesetz vom 19. Oktober 2004, Nr. 7 eingeführt und bietet Personen, die das 28. Lebensjahr überschritten haben die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten.
Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16 oder maximal 24 Monaten festgelegt. Bei einer Dauer von 8 oder 16 Monaten ist der Einsatz evtl. verlängerbar, insgesamt höchstens 24 Monate dürfen allerdings nicht überschritten werden.
Die monatliche Rückvergütung für den freiwilligen Sozialdienst beträgt 450,00 Euro bei einem Einsatz von 40 Wochenstunden, 400,00 Euro bei einem Einsatz von 30 und 360,00 Euro bei einem Einsatz von 20 Wochenstunden. Die Freiwilligen sind haft- und unfall- sowie pensionsversichert.
Unser Verband kann innerhalb 31. Jänner und 31. Juli eines jeden Jahres einen Antrag für den Einsatz eines freiwilligen Sozialdienst-Leistenden einreichen.
Bei Interesse bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen um eine eventuelle Zusammenarbeit zu vereinbaren - Tel.Nr. 0471 971117.


Spazieren gehen
Spazieren gehen

Freiwilliger staatlicher Zivildienst

Der freiwillige staatliche Zivildienst wurde infolge der Reform des Pflichtwehrdienstes eingeführt, durch welche grundsätzlich auch die Wehrdienstverweigerung abgeschafft wurde. Der Dienst verfolgt das Ziel, zur sozialen, kulturellen und beruflichen Ausbildung der Jugendlichen beizutragen. Der freiwillige Zivildienst richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 28 Jahren und hat eine Dauer von 12 Monaten. Er umfasst 30 Wochenstunden und sieht ein monatliches Entgelt von € 433,80 vor.
Organisationen können mehrmals im Jahr Projekte für den Einsatz von Zivildienstleistenden einreichen. Das staatliche Zivildienstamt UNSC veröffentlicht verschiedene Ausschreibungen mit denen die im Rahmen von Zivildienstprojekten verfügbaren Plätze bekannt gegeben werden. Zur Zeit sind keine Projekte ausgeschrieben.
 
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Unterstützung bei Büroarbeit
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