1. Zur Navigation
  2. Zum Inhalt
Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband ETS VFG Landesgruppe Südtirol

UNSERE GESCHICHTE

Die Entwicklung der Tätigkeit der Landesgruppe Südtirol des Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ONLUS ist eng mit den Ereignissen auf gesamtstaatlicher Ebene und dem politischen Geschehen des Landes verbunden.
Die folgende Zeittafel listet die wichtigsten Höhepunkte der Verbandstätigkeit und der gesetzlichen Errungenschaften, besonders im Bereich der finanziellen Leistungen zu Gunsten Sehgeschädigter auf.

1920

Der aus Trient stammende Kriegsblinde Aurelio Nicolodi, der im ersten Weltkrieg sein Augenlicht verlor, gründet in Genua den Italienischen Blindenverband (UIC).

1933

Der blinde Masseur Sepp Spitko aus Meran tritt dem Italienischen Blindenverband bei, und zwar der Sektion Verona, die auch für Südtirol zuständig war.

1947

Die Verantwortlichen der Sektion Verona beauftragen Sepp Spitko, zu erheben, wie viele Blinde es in Südtirol gibt. Er kann landesweit rund sechzig Blinde ausfindig machen.

1948

In Trient wird eine Sektion des Blindenverbandes gegründet, die die gesamte Region Trentino-Südtirol umfasst. Herr Spitko wird beauftragt, eine Untersektion des Blindenverbandes für die Provinz Bozen aufzubauen.

1949

Am 21. November nimmt die Sektion Bozen ihre Tätigkeit auf. Die Landesregierung stellt der Sektion ein Büro zur Verfügung. Zudem war die Sozialassistentin Frau Hedwig Giongo dem Präsidenten bei den anfallenden Arbeiten behilflich.

1950

Im Mai findet in Bozen die erste Vollversammlung der Blinden aus Südtirol statt. Herr Spitko wird zum ersten Präsidenten gewählt. Als Erstes bemühte sich Spitko, mit Hilfe der Landesregierung die Möglichkeit zu schaffen, dass die Blinden deutscher Muttersprache österreichische Blindeninstitute besuchen konnten. Die Blinden italienischer Muttersprache hatten seit jeher die Möglichkeit, sich in Blindenschulen in Italien auszubilden.

1954

Dem gesamtstaatlichen Blindenverband gelingt es, ein Gesetz verabschieden zu lassen, mit dem Zivilblinde, die mittellos oder bedürftig sind, auf Lebensdauer einen finanziellen Zuschuss erhalten.

1961

Es beginnt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Regionalsektion in Trient und der Bozner Untersektion des Verbandes. Der Sekretär der Sektion Trient Dr. Ernesto Bonvicini kommt nun einmal wöchentlich nach Bozen, um die Tätigkeit der Sektion Bozen mit der regionalen Sektion zu koordinieren und zu unterstützen. Dr. Bonvicini versieht diese Aufgabe bis 2002.


1962

Das vorgenannte Gesetz aus dem Jahr 1954 wird dahingehend verbessert, dass der Zuschuss für mittellose oder bedürftige Blinde in eine Rente für alle Zivilblinden umgewandelt wird. Der Blindenverband erreicht bei der Regionalregierung für Trentino Südtirol ein Gesetz, das für die Blinden zusätzlich zur Zivilrente auch noch eine Ergänzungszulage vorsieht. In den folgenden Jahren kann weiter erreicht werden, dass Blinde auch verschiedene Begünstigungen sowohl im Sanitätsbereich wie auch für den Ankauf von Medikamenten erhalten.

1963

Sepp Spitko stellt sich nicht mehr der Wahl, und so wird Luigi Morandi zum neuen Präsidenten gewählt. Er versah dieses Amt dann fünf Jahre lang, bis 1968.

1967

Die Untersektion Bozen des Blindenverbandes wird zur eigenständigen provinzialen Sektion des Verbandes aufgewertet.

1968

Der junge Telefonist Josef Stockner wird zum Präsidenten der Landesgruppe Südtirol gewählt. Er bekleidet dieses Amt auch heute noch.

1970

Ein gesamtstaatliches Gesetz sieht vor, dass die bis jetzt von einer staatlichen Stiftung ausbezahlten Renten für die Zivilblinden von da an über die Präfekturen - in Südtirol daher über das Regierungskommissariat - ausbezahlt werden. Das bedeutete den Beginn einer engen Zusammenarbeit zwischen Regierungskommissariat und Blindenverband.

1973-1975

Aufgrund der neuen Kompetenzen, die die Südtiroler Landesregierung mit dem neuen Autonomiestatut übertragen bekommen hat, erlässt sie mehrere Gesetze, die Begünstigungen für die Zivilblinden vorsehen. So wurde eingeführt, dass die Ergänzungszulage jedes Jahr den erhöhten Lebenserhaltungskosten angepasst und unabhängig vom Einkommen den Blinden ausbezahlt wird.

1974

Auf Betreiben des Italienischen Blindenverbandes erlässt Rom ein Gesetz, das bestimmt, dass die staatliche Begleitzulage für Vollblinde ebenfalls unabhängig vom Einkommen des Betreffenden ausbezahlt wird.

1975

Die am 29. März mit Dekret Nr. 469 des Staatspräsidenten erlassenen Durchführungsbestimmungen zum Regionalstatut der Autonomen Provinzen Bozen und Trient sehen vor, dass die beiden Provinzen die Verwaltung und Auszahlung der Renten und Zulagen für Blinde, Taubstumme und Zivilinvaliden übernehmen.

1978

Die Autonome Provinz Bozen erlässt am 21. August das Gesetz Nr. 46, welches die vom Staat ausbezahlten Renten und Zuschüsse den oben angeführten Kategorien zuordnet. Die Bestimmungen des Gesetzes ermöglichten einerseits die Beibehaltung der provinzialen Ergänzungszulage sowie eine Besserstellung der Renten im Vergleich zu den Staatsrenten.

1983

Der Blindenverband erhält einen neuen Sitz, und zwar in der Garibaldistraße Nr. 6.

1989

Die Autonome Provinz Bozen wird aufgefordert, die neue Sonderzulage für Sehbehinderte, die Begleitgelder für minderjährige Vollblinde sowie weitere Fürsorgeleistungen zu verabschieden, wie sie bereits von der Zentralregierung erlassen worden sind.

1999

Die Autonome Provinz Bozen übernimmt aus den Staatsbestimmungen jene Kriterien, die die Auszahlung der Rente nicht auf die Einkommensgrenze des vorhergehenden Jahres beziehen, sondern auf das Einkommen des laufenden Jahres.

2002

Die Autonome Provinz Bozen übernimmt aus den Staatsbestimmungen jene Kriterien, die die Anerkennung der Zivilblindheit aufgrund des eingeschränkten Gesichtsfeldes ermöglicht.

2002

Der Regionalrat für Trentino-Südtirol wird von den beiden Landessektionen abgeschafft. Es wird ein Gremium eingesetzt, das die Tätigkeit und Zusammenarbeit der beiden Sektionen koordinieren soll. Zunächst vertritt abwechselnd jeweils ein Angehöriger der Sektion Trient bzw. der Sektion Bozen die beiden Provinzen im Nationalvorstand. Demnächst sollen beide Sektionen mit Sitz und Stimme im Nationalvorstand vertreten sein.

2005:

Der 21. Nationalkongress des Verbands beschließt wichtige Abänderungen am Verbandsstatut.
a) Die Sektionen Trient und Bozen sind, wie die Regionalräte, mit Sitz und Stimme im Nationalvorstand vertreten.
b) Die Möglichkeit zur Einschreibung in den Verband als effektives Mitglied wird auf die Sehbehinderten mit einem Sehrest von bis zu 2/10 ausgedehnt.
c) Der Verband wird in „Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband“ (UICI) umbenannt.

2005:

Ein tastbarer Stadtplan von Bozen mit Übersicht über das Land Südtirol wird verwirklicht.

2005–2009:

Enge Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Sozialverbände Südtirols im Bereich Abbau architektonischer Barrieren und Mobilität.
a) Verwirklichung von tastbaren Leitsystemen bei öffentlichen Plätzen und in Gebäuden (Zug- und Busbahnhöfe, Krankenhäuser).
b) Anbringung von akustischen Ampeln.
c) Einrichtung einer akustischen Haltestellenansage in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

2010:

Der 22. Nationalkongress des Verbandes erweitert die Möglichkeit zur Einschreibung in den Verband auf Sehbehinderte mit einem Sehrest bis zu 3/10.

2015:

Bedeutende Änderung im Präsidium des Verbandes: Josef Stockner darf nach 47 Jahren aufgrund des aktuellen Statutes nicht mehr für das Amt des Präsidenten kandidieren. Dr. Valter Calò wird als neuer Vorsitzender gewählt.


1920 - 2020
SEIT EINHUNDERT JAHREN AN DER
SEITE DER BLINDEN

Logo des Hundertjährigen Jubiläums
Der Italienische Blinden- und Sehbehindertenverband ONLUS-APS (U.I.C.I) ist eine Vereinigung welche 1920 in Genua von Aurelio Nicolodi gegründet worden ist. Aurelio Nicolodi war ein Offizier, der im ersten Weltkrieg das Augenlicht verloren hat...(weiterlesen)