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Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband ETS VFG Landesgruppe Südtirol

Freiwilliger Landeszivildienst und Sozialdienst beim Blinden- und Sehbehindertenverband Südtirol

Begleiten
Begleiten
Die von der Autonomen Provinz Bozen angebotenen sowie koordinierten Formen der Freiwilligendienste sind durch das Landesgesetz vom 19.11.2012, Nr. 19 „Bestimmungen zur Förderung der freiwilligen Dienste in Südtirol und Änderung von Landesgesetzen in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Personal“ geregelt.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband sucht regelmäßig nach freiwilligen Helfern, welche die Abwicklung der Tätigkeit des Verbandes unterstützen und interessierten blinden und sehbehinderten Menschen bei Verrichtungen des alltäglichen Lebens zur Seite stehen.
Bei Bedarf werden dementsprechende Projekte oder Ansuchen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen eingereicht.
Die Tätigkeiten im Rahmen des Dienstes wickeln sich vorwiegend im Sitz des Verbandes und in der Stadt Bozen ab.

Einige der zu verrichtenden Aufgaben sind:
  • Hilfe bei der Abwicklung der Verbandsarbeit
  • Mitarbeit im Sekretariat der Sektion, Botengänge, Vorlesen
  • Begleitung von Mitgliedern und Führungskräften des Blinden- und Sehbehindertenverbandes auf lokaler und falls nötig auf nationaler Ebene
  • Unterstützung von Mitgliedern bei Verrichtungen des alltäglichen Lebens, z.B. Besorgungen, Vorlesen von Korrespondenz, Begleitung zu Terminen, usw.
  • Begleitung von Mitgliedern bei Ferienaufenthalten und Ausflügen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes (nach Absprache)
Voraussetzungen:
  • Zuverlässigkeit
  • Abschluss der Pflichtschule
  • Kontaktfreudigkeit
  • Grundkenntnisse der zweiten Sprache
  • Freude an der Arbeit mit behinderten Menschen
  • Führerschein und Computerkenntnisse von Vorteil
  • Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeiten
Den Freiwilligen stehen folgende Guthaben, Vergünstigungen und Anerkennungen zu:
  • Spesenrückvergütung je nach Art des Dienstes (Landeszivil- oder Sozialdienst)
  • obligatorische Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Ausweis der freiwilligen Dienste: der Ausweis ist Rechtstitel für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Guthaben, Vergünstigungen und Anerkennungen für die Dauer des Dienstes
  • kostenlose ambulante Fachleistungen des Landesgesundheitsdienstes, welche mit der Ausübung des entsprechenden freiwilligen Dienstes zusammenhängen
  • kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
  • ermäßigter Eintritt in den Landesmuseen und bei vielen kulturellen Veranstaltungen im Land durch Vorweisen des Ausweises


FORMEN DER FREIWILLIGENDIENSTE:

Sekretariatsarbeit
Sekretariatsarbeit

Freiwilliger Landeszivildienst

Der freiwillige Landeszivildienst verfolgt das Ziel zur sozialen, kulturellen und beruflichen Bildung Jugendlicher beizutragen. Er richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 28 Jahren und hat eine Dauer von 12 Monaten. Er umfasst 30 Wochenstunden und sieht ein monatliches Nettoentgelt von 450,00 Euro vor. Der Teilnahmeantrag zum Projekt ist auf stempelfreiem Papier mit vollständiger Unterschrift beim Verband abzugeben. Kopie eines gültigen Ausweises sowie ein Lebenslauf sind beizulegen.

Es müssen folgende Formulare benutzt werden:
Formular Bewerbung Landeszivildienst 2021
Formular Bewerbung Landeszivildienst_1
Anhand der Ansuchen wird unser Verband ein eigens dafür vorgesehenes Projekt gemäß den Modalitäten und Fristen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen einreichen.

Derzeit: kein aktives Projekt.
Nächster Beginn: 1. Oktober 2023
Einreichetermin Gesuche der Antragsteller: sobald als möglich und spätestens bis 25.08.2023

Für weitere Informationen:
Verbandsbüro Tel. Nr. 0471/971117
Autonome Provinz Bozen - Freiwilliger Landeszivildienst
Vorlesen
Vorlesen
Unterstützung bei Büroarbeit
Unterstützung bei Büroarbeit

Freiwilliger Sozialdienst

Für den Freiwilligen Sozialdienst können sich Personen über 29 Jahre melden. Es sind 15 oder 30 Stunden wöchentlich vorgesehen, die an den Werktagen von Montag bis Freitag geleistet werden. Die Entlohnung beträgt monatlich 300,00 € bzw. 400,00 € netto. Die Dauer des Freiwilligen Sozialdienstes wird für 8-32 Monate festgelegt. Es ist eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung vorgesehen.

Nächster Beginn: derzeit kein offenes Projekt für Mithilfe im Verbandsbüro
Einreichetermin Gesuche der Antragsteller: derzeit kein offenes Projekt für Mithilfe im Verbandsbüro

Für weitere Informationen:
Verbandsbüro Tel. Nr. 0471/971117
oder
Autonome Provinz Bozen - Sozialdienst


Freiwillige für Begleitdienst gesucht - Zonen Bozen, Meran, Brixen

Spazieren gehen
Spazieren gehen
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Südtirol sucht regelmäßig Interessierte, welche im Rahmen eines Freiwilligen Sozialdienstes beim Begleitdienst für Sehgeschädigte mitarbeiten möchten. Gesucht werden Freiwillige die jeweils für eine Zone zuständig sein werden und zwar: Bozen und Umgebung, Meran und Umgebung, Brixen und Umgebung.
Beim Verband ist derzeit bereits ein solcher Begleitdienst aktiv es werden aber regelmäßig neue Projekte eingereicht.
Für den Dienst können sich Personen über 29 Jahren melden.
Dauer: 8 Monate - 20 Wochenstunden - monatliches Nettoentgelt 360,00 €
Es ist eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung vorgesehen.

Die Aufgabenbereiche der/des Freiwilligen sind:
  • Begleitung zu Arztvisiten, in Ämter usw.
  • Begleitung, um Freunde zu besuchen, oder zum Einkaufen, für Besorgungen usw.
  • Spazierengehen
  • Vorlesen und Sortieren von Post, von Dokumenten usw.
  • Vorlesen der Zeitung, von Büchern usw.
  • Gesellschaft leisten

Der Kandidat sollte folgende Eigenschaften aufweisen:
  • In den Bezirken von Meran, von Brixen oder Bozen wohnhaft sein und das Gebiet kennen
  • Deutsche und italienische Sprachkenntnisse
  • Gute Gesellschaftsfähigkeit, Geduld und Anpassungsfähigkeit, dynamisch sein
  • Eine Email-Adresse und einen Computer besitzen, sich selbständig organisieren können

Die Wege in und außerhalb der Stadt werden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Der Freiwillige des Sozialdienstes erhält einen Ausweis für den kostenlosen Transport.

Derzeit: kein aktives Projekt.
Nächster Beginn: abhängig von der Autonomen Provinz
Einreichetermin Gesuche der Antragsteller: jederzeit

Für weitere Informationen:
Verbandsbüro Tel.-Nr. 0471-971117 Email: info@blindenverband.bz.it