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Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband ETS VFG Landesgruppe Südtirol

Nationaler Tag des Blinden und vorweihnachtlichen Feier am 21. Dezember

Am Sonntag, den 21. Dezember 2014 fand die Feier des "Nationalen Tages des Blinden" sowie unsere traditionelle vorweihnachtliche Feier statt.
Mit großer Freude konnten der Vorsitzende Josef Stockner und die Vorstandsmitglieder des Verbandes zirka 100 Mitglieder begrüßen die mit ihren Begleitpersonen an der Feier teilnahmen sowie mehrere unterstützende Mitglieder.
Josef Stockner begrüßt die zahlreichen Teilnehmer
Josef Stockner begrüßt die zahlreichen Teilnehmer
Eröffnet wurde die Feier mit der der Hl. Messe welche im Gedenken an die verstorbenen Sehgeschädigten, Begleiter und Gönner gefeiert wurde, insbesondere im Gedenken an Mariedl Fischnaller Pircher sowie an die Schwestern Emma und Maria Kessler und an Karl Thaler. Die Messe wurde vom Chor St. Michael aus Brixen umrahmt.
Anschließend richteten die anwesenden Behördenvertreter einige Worte an die Sehgeschädigten, darunter Landesrätin Martha Stocker, Sereno Sartor des Zivilinvalidenverbandes und Klaus Guggenberger des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Tirol.
Auch heuer konnte der Verband anlässlich der Feier ein Mitglied ehren, welches seit 50 Jahren in den Verband eingeschrieben ist, Herrn Innerhofer Heinrich. Ihm wurde von Vizepräsident Riccardo Tomasini eine Ehrenmedaille übergeben und herzlich für die Treue gedankt. Die Feier endete mit dem gemeinsamen Mittagessen.
Innerhofer Heinrich wird für seine 50-jährige Mitgliedschaft geehrt
Innerhofer Heinrich wird für seine 50-jährige Mitgliedschaft geehrt
Während der hl. Messe in Gedenken an die verstorbenen Mitglieder und Freunde des Verbandes
Während der hl. Messe in Gedenken an die verstorbenen Mitglieder und Freunde des Verbandes

Treffen mit der Regierungskommissärin am 3. Dezember

Anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung fand in Bozen ein Treffen zwischen der Regierungskommissärin, Präfektin Elisabetta Margiacchi und Vertretern unserer Landesgruppe statt. Während des Treffens wurde ein offener Brief der Nationalleitung des Verbandes überreicht, welcher an den Ministerpräsidenten Matteo Renzi adressiert ist und das staatliche Finanzgesetz betrifft. In diesem sind nämlich zur Unterstützung der Dienste des Nationalverbandes derart geringfügige Mittel vorgesehen, dass schulische Integration, Berufsbildung, Rehabilitation, Förderung der Mobilität und Selbständigkeit, das Funktionieren der Hörbuchzentrale und viele weitere Dienste nicht mehr gewährleistet werden können.
Präfektin Margiacchi hat großes Verständnis gezeigt und zugesichert, den Offenen Brief dem Ministerpräsidenten weiterzuleiten.

Ferien des Verbandsbüros

Wir weisen darauf hin, dass das Verbandsbüro in der Zeit vom 24.12.2014 bis 06.01.2015 wegen Ferien geschlossen bleibt.

Kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch Vorweisen des Mitgliedsausweises

Auch nach der Abschaffung der Gratisabonnements für Senioren und für Schüler, können die Sehgeschädigten weiterhin mit dem ordnungsgemäß erneuerten Mitgliedsausweis des Verbandes, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol benutzen. Es handelt sich hierbei um alle im Südtiroler Tarifsystem zusammengefassten Verkehrsmittel, also alle Stadt- und Überlandbusse (ausgenommen das PostAuto Schweiz von Mals bis zur Staatsgrenze), die Regionalzüge auf den Strecken innerhalb Südtirols und bis Trient, die Mendel Standseilbahn, die Rittner Trambahn sowie die Seilbahnen Ritten, Jenesien, Vöran, Mölten und Meransen.

Ansagen in den öffentlichen Verkehrsmitteln

Seit mehreren Monaten bemüht sich der Verband, durch Kontakte mit der SASA sowie mit dem Ressort für Mobilität der Autonomen Provinz, das Problem der äußerst mangelhaft funktionierenden Ansagen bei den Stadtbussen in Bozen zu lösen. Leider konnten die zuständigen Stellen trotz Zusicherungen des vollen Einsatzes bisher die technischen Schwierigkeiten nicht lösen, und es bedarf noch weiterer Intervention unsererseits. Bei dieser Gelegenheit dürfen wir daraufhinweisen, dass auch für die Überlandbusse ein Ansagesystem angefragt worden ist sowie laufend die Verbesserung der Ansagen in den Zügen angemahnt wird.

Rückerstattung von 50,00 Euro für Arztvisiten, z.B. Augenarzt

Der Sanitätsbetrieb garantiert den Bürgern eine Vergütung von 50 Euro für jene Leistungsbereiche, in denen die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten im zuständigen Gesundheitsbezirk und den benachbarten Gesundheitsbezirken die 60 Tage überschreiten.
Für diese sogenannten „unterversorgten“ Bereiche kann sich der Patient für die Visite an einen privaten Arzt wenden und sich dann 50 Euro rückvergüten lassen.
Pro Gesundheitsbezirk wird Anfang jeden Monats eine Liste dieser unterversorgten Bereiche erstellt, die jeweils als Aushang in den Gesundheitssprengeln veröffentlicht wird und auf der Internetseite www.sabes.it/de/indirekte-betreuung.asp (aktueller Monat und Archiv der letzten beiden Monate).
Der Bereich muss im Monat der Ausstellung der Rechnung oder in einem der zwei Monate davor als „unterversorgt“ aufscheinen.
Der Antrag um Vergütung muss innerhalb 6 Monaten ab Rechnungsdatum bei den Gesundheitssprengeln eingereicht werden mit folgenden Dokumenten:
  • originale Rechnung
  • Beleg über die erfolgte Zahlung (Überweisung oder Stempel „bezahlt“ unterschrieben vom Arzt)
  • Einweisung des Hausarztes (außer für die Bereiche Gynäkologie, Stomatologie, Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder). Die Einweisung muss vor der Rechnung ausgestellt werden.

Es ist keine Rückvergütung für Rechnungen unter 50 Euro vorgesehen. Rechnungen, die sich auf private Leistungen im Krankenhaus beziehen, werden nicht berücksichtigt.

Spenden zugunsten des Verbandes

Wir danken den zahlreichen Mitgliedern, die auch im ablaufenden Jahr unsere Tätigkeit mit großzügigen Spenden unterstützt haben.

Um Spenden von den Steuern abziehen/absetzten zu können empfehlen wir den Mitgliedern bei der Überweisung auf unser Bank- oder Postkonto folgendes zu beachten:
  • als Empfänger angeben: Blinden- und Sehbehindertenverband ONLUS, Garibaldistr. 6, 39100 Bozen.
  • als Zahlungsgrund angeben: "freiwillige Spende" sowie Name und Anschrift des Spenders. Wenn zugleich mit der Spende der Mitgliedsbeitrag überwiesen wird als Zahlungsgrund angeben: z.B. "50,00 Euro freiwillige Spende, 49,58 Euro Mitgliedsbeitrag" sowie Name und Anschrift des Mitgliedes.
  • die Überweisung vom Konto jener Person aus vornehmen, die die Spende abschreiben möchte (im Fall von Überweisungen von einem Konto, das auf mehrere Personen lautet, kann nur ein Kontoinhaber die Abschreibung vornehmen).
  • der Verband stellt in der Regel eine Quittung für Spenden ab 50,00 Euro aus. Wer eine Quittung für niedrigere Beträge möchte ist gebeten, diese im Verbandsbüro anzufordern.
  • bei der Abfassung der Steuererklärung die Kopie der Spendenüberweisung sowie die Quittung des Verbandes vorlegen, um in den Genuss der steuerlichen Erleichterungen zu kommen.

Wer uns unterstützen möchte, aber nicht an den steuerlichen Vergünstigungen interessiert ist, kann natürlich Spenden in bar in unserem Büro einzahlen bzw. die genannten Hinweise ignorieren.

Ein herzlicher Dank auch jenen, welche die Möglichkeit genutzt haben, 5 Promille ihrer Einkommenssteuer dem Blinden- und Sehbehindertenverband zuzuweisen.

Diese Mithilfe der Betroffenen ist weiterhin notwendig, um die laufenden Kosten decken zu können, weil wie bekannt die öffentlichen Gelder immer weniger werden.

Herzlichen Dank an alle!

Welttag des Sehens: Verteilaktion des „Südtiroler Hauskalenders“ unterstützt die Tätigkeit des Verbandes, auch Sehgeschädigte bringen sich tatkräftig ein

Am 9. Oktober 2014 ist Welttag des Sehens. Der Südtiroler Blinden- und Sehbehindertenverband setzt sich für jene Menschen ein, deren Sehen eingeschränkt ist, er steht allen Sehgeschädigten und deren Angehörigen für Beratung und Hilfestellungen verschiedenster Art zur Verfügung. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit führt der Verband alljährlich die Verteilaktion des Südtiroler Hauskalenders durch. An dieser beteiligen sich rund 30 Verteiler, auch einige betroffene Sehgeschädigte selbst helfen tatkräftig mit.
Winkler Anna
Anna Winkler, 67 Jahre, ist sehbehindert. Seit fast 40 Jahren ist sie Mitglied des Verbandes. Seit 35 Jahren verteilt sie alljährlich in Gais und Umgebung den Hauskalender.

"Ich gehe immer zu den gleichen Leuten, die mir den Kalender jedes Jahr abnehmen, und manche warten auch schon auf mich" erzählt Anna. "So kenne ich die Wege bereits, aber es ist trotzdem oft mühsam, weil ich ja Löcher im Asphalt, oder so, auch nicht erkennen kann. Jedenfalls bin ich froh, dass ich noch etwas besser sehe, als viele andere und so tu ich halt das, was ich kann! Ich helfe dem Verband gerne, der ja auch uns immer wieder hilft."
Titelblatt Südtiroler Hauskalender 2015
Der Kalender wird auch in diesem Herbst im ganzen Land zu Gunsten desVerbandes verteilt. Erkennbar sind die Verteiler durch einen Ausweis. Die Abnehmer sind gebeten, sich diesen auf jeden Fall zeigen zu lassen.
Der Kalender ist auch im Büro des Verbandes in der Garibaldistraße Nr. 6 in Bozen erhältlich. Tel. 0471-971117.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband möchte allen, die seine Tätigkeit konkret unterstützen, im Voraus danken.

Es wird darauf hingewiesen, dass dies die einzige Aktion im Laufe des Jahres ist. Die Südtiroler Blindenorganisationen führen keinerlei Verkaufsaktionen von Blumen, Postkarten oder Sammlungen durch.

Ausflug der Mitglieder am 20.09.2014 in den Vinschgau

Besichtigung der Churburg
Besichtigung der Churburg
Rege Teilnahme zählte auch heuer wieder der beliebte Ausflug der Mitglieder unseres Verbandes. Zirka 80 Personen nahmen daran teil. Wie immer konnten die Sehgeschädigten mit einer Begleitperson am Ausflug teilnehmen.

Beim Mittagessen
Beim Mittagessen
Auf dem Programm Stand die Besichtigung der bekannten Churburg in Schluderns mit anschließendem Mittagessen im Hotel Gufler.
Nach dem Essen fuhr die Gruppe weiter nach Prad am Stilferserjoch. Hier nahm ein Teil der Gruppe an einer interessanten Führung im Nationalpark-Haus Aquaprad teil, wo es um das Element Wasser ging und ca. 35 heimische Fischarten in 12 schönen Aquarien vorgestellt wurden, die restlichen Teilnehmer hingegen machten einen Spaziergang im Dorfzentrum.

Der Ausflug war wiederum für alle Mitglieder eine gute Gelegenheit, sich untereinander kennenzulernen oder bereits bestehende Bekanntschaften aufzufrischen sowie zugleich eine kulturelle Bereicherung.

Bergwanderwoche im Passeier

Einige Teilnehmer beim Wandern - vorne rechts im Bild Annemarie Innerhofer
Einige Teilnehmer beim Wandern - vorne rechts im Bild Annemarie Innerhofer
Die diesjährige Bergwanderwoche der Mitglieder fand vom 7. bis 13. September im hinteren Passeier statt, wo die Gruppe, bestehend aus 32 Personen, im Hotel Alpenland in Stuls untergebracht war.
Von hier aus, unternahmen die Sehgeschädigten mit ihren Begleitern täglich eine schöne Wanderung. Die Teilnehmer wurden dabei in zwei Gruppen eingeteilt, wobei eine Gruppe anspruchsvollere Touren und die zweite leichtere Wanderungen unternahm. Eine gewisse Gehtüchtigkeit war aber in jedem Fall notwendig, da jeweils Wanderungen von mindestens 3 bis 4 Stunden unternommen wurden. Beide Gruppen wurden von einem Wanderführer begleitet.
Wanderpause
Wanderpause
Am Gipfelkreuz
Am Gipfelkreuz
Nachfolgend ist es möglich einen detaillierten Wanderbericht über die täglichen Touren und die Eindrücke der blinden Teilnehmerin Annemarie Innerhofer herunterzuladen.


Landesweite Hilfsmittelausstellungen organisiert vom Blindenzentrum St.Raphael im November 2014

Im Zeitraum zwischen 06. und 14. November organisiert das Blindenzentrum
St.Raphael mehrere Hilfsmittelausstellungen in den Bezirken, bei welchen verschiedenste Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte für das tägliche Leben vorgestellt werden.
Vergrößerungsapparat
Vergrößerungsapparat
Es handelt sich unter anderem um folgende Hilfsmittel:
vergrößernde Sehhilfen; Vorlesesysteme, Computersysteme mit Vergrößerung und Sprachausgabe, sprechende und tastbare Uhren, Seniorenhandys, Handys mit Sprachausgabe, Daisyabspielgerät für Hörbücher, sprechende Fieberthermometer, Spiele und Materialien zur Förderung von Kleinkindern, Hilfsmittel und Unterlagen für Schüler usw.

Es wird jeweils ein Vertreter unseres Verbandes anwesend sein, um in sozialrechtlichen Fragen, wegen Ansuchen um Blindenrenten, Finanzierung von Hilfsmitteln usw. zu beraten.

Hier die einzelnen Termine, Öffnungszeiten jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr:
  • 06.11.2014: Bruneck, Rathausplatz 8, Alte Turnhalle
  • 08.11.2014: Algund, Altersheim, Matthias-Ladurner-Str. 2
  • 10.11.2014: Brixen, Romstr. 9, Forum Brixen
  • 12.11.2014: Prad am Stilfersjoch, Kreuzweg 4/c, "Aquaprad" (in Zusammenarbeit mit der Blinden- und Sehbehindertengruppe Vinschgau)
  • 14.11.2014 und 15.11.2014: Bozen, Blindenzentrum St. Raphael, Schießstandweg 36


Informationsschreiben an die Mitglieder - August 2014

Nachfolgend kann das Informationsschreiben vom August 2014 welches an die Mitglieder versandt wurde heruntergeladen werden. Das Schreiben beinhaltet folgende Themen:

1. Einladung zum Ausflug der Mitglieder am 20.09.2014 in den Vinschgau
2. Ausstellungen von Hilfsmitteln für Sehgeschädigte in den Bezirken
3. Südtiroler Hauskalender 2015 – Verteiler für einige Zonen gesucht
4. Vergünstigte Stromtarife bei der Gesellschaft SEL
5. Preisnachlässe beim Teatro Cristallo in Bozen
6. Einladung zu den monatlichen Treffen für Blinde und Sehbehinderte
7. Regelmäßige Yoga-Stunden
8. Langlaufwoche der Blinden- und Sehbehinderten- Amateursportgruppe
9. Vorankündigung: Feier zum Nationalen Tag des Blinden am 21.12.2014


Opernaufführung „Madame Butterfly“ in der Arena von Verona

Einige Teilnehmer vor der Arena
Aufgrund des Interesses in den vergangenen Jahren hat der Verband auch in diesem Jahr für seine blinden und sehbehinderten Mitglieder eine Fahrt zu einer Opernaufführung in der Arena in Verona angeboten und zwar zur Oper „Madame Butterfly“ von Giacomo Puccini am Freitag, 22.08.2014.


Für die Hin- und Rückfahrt der 38 Teilnehmer wurde ein Reisebus organisiert weiters konnte der Verband für seine Mitglieder besonders preisgünstige Karten für reservierte Sitzplätze sehr Nahe an der Bühne organisieren. Auch das Wetter spielte mit und so konnte die Gruppe die wunderbare Opernaufführung genießen.
Die Tribüne
Gespanntes Warten der Gruppe auf den Beginn der Vorführung
Die Sänger genießen den Applaus des Publikums

Barrierefreier Badeurlaub - Spaß für jung und alt beim Meeraufenthalt des Verbandes vom 21.06. bis 04.07.2014

Einige unbeschwerte Tage am Strand und am Meer genießen – für blinde oder sehbehinderte Menschen ist das schwierig. Es lauern einfach zu viele Barrieren oder Gefahren. Nicht so im Ferienzentrum des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Tirrenia. Dort konnten sich in den letzten Wochen 55 Südtiroler, im Alter zwischen 8 und 88 Jahren, dank der blindengerechten Ausstattung wie tastbare Bodenmarkierungen, einer akustischen Ampel oder Handläufe, auch völlig autonom, ohne Begleitung gut bewegen.
Christian (19) und Peter (12)
Christian (19) und Peter (12)
Besonders viele Blinde oder Sehbehinderte Südtiroler haben heuer das Angebot des Blinden- und Sehbehindertenverbandes genutzt und einen unbeschwerten Meeresurlaub in Tirrenia verbracht.

"Vom Alter der Teilnehmer her, war die Gruppe richtig gut durchgemischt“, erzählt der 19jährige sehbehinderte Christian aus Völs, der zusammen mit seinem ebenfalls sehbehinderten, 12jährigen Bruder Peter und seiner Mutter zum ersten Mal am Meeraufenthalt teilgenommen hat: "Es war für mich eine tolle Erfahrung und eine Bereicherung. Ich kannte zwar schon einige Teilnehmer, während des Aufenthaltes konnte ich die Kontakte aber vertiefen und mich ausführlicher mit anderen Sehgeschädigten austauschen. Beeindruckt hat mich, wie die Teilnehmer, die gar nichts sehen, sich im Ferienzentrum und Umgebung dank der blindengerechten Ausstattung wie tastbare Bodenmarkierungen, einer akustischen Ampel oder Handläufe auch ohne Begleitung gut bewegen konnten. Auch ich habe trotz meines Sehrestes diese Einrichtungen gerne in Anspruch genommen und sie waren für mich hilfreich. Nicht zuletzt hatten wir auch viel Spaß am Meer, und ich glaube nicht zum letzten Mal an dieser Veranstaltung teilgenommen zu haben."
Gruppenfoto
Gruppenfoto

MovieReading App für Kinofilme in italienischer Sprache

Seit kurzem kann auf dem iPhone die kostenlose App "MovieReading" installiert werden, welche es später ermöglicht im "Market" die Audio-Beschreibungen der vorhandenen Kinofilme in italienischer Sprache zum Preis von jeweils 1,79 Euro herunterzuladen. Im Kinosaal muss die App auf dem eigenen Händy wieder geöffnet werden um unter "My Movies" eine Synchronisierung durchzuführen und somit die beschreibenden Kommentare zeitgleich zum Film mittels Kopfhörer anhören zu können.

Lesen der Tageszeitungen für Sehgschädigte nun auch auf Android Smartphones möglich

Smartphone
Wie bekannt haben Sehgeschädigte die Möglichkeit sich beim Projekt "eValues" registrieren zu lassen um eine eigens für Blinde und Sehbehinderte aufgearbeitete Ausgabe der Tageszeitung "Dolomiten" sowie verschiedener nationaler Zeitungen wie „La Repubblica“, „La Stampa“, „Il giornale“, „Il sole 24 ore“, „Avenire“ usw. kostenlos auf dem eigenen PC, mittels einer Sprachausgabe, bzw. einer Braillezeile, lesen zu können.

Damit die Tageszeitungen nun auch auf einem Android Smartphone gelesen werden können, wurde die kostenlose App eValues entwickelt.

Weitere Informationen zum Dienst finden Sie unter dem Menüpunkt "Lesen".

Bitte um Zuweisung von 5 Promille der Einkommenssteuer zugunsten unseres Verbandes

5 Promille
Auch in diesem Jahr hat der Steuerzahler die Möglichkeit, ohne zusätzliche Ausgaben eine Quote von 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer, anstatt dem Staat, der Landesgruppe Südtirol des Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ONLUS zuzuweisen, indem er beim Abfassen der Steuererklärung (Modell 730/2014 oder UNICO 2014 PF) die Steuernummer unseres Verbandes angibt: 80015390216.

Auch diejenigen, die keine Steuererklärung abfassen müssen können uns unterstützen, indem sie auf dem Formular für die Zweckbestimmung der 8 und 5 Promille, das der Bescheinigung CUD 2014 beigelegt ist, unsere Steuernummer anführen, 2 Mal unterschreiben und das Formular beim Postamt oder in unserem Büro in der Garibaldistr. 6 in Bozen abgeben.

Für weitere Hilfestellungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen und diese Information auch allen Angehörigen und Bekannten weiterzugeben.

Für den Verband ist diese Finanzierungsmöglichkeit eine große Hilfe da ja die Beiträge der öffentlichen Hand und von Privaten immer geringer werden während die laufenden Ausgaben ständig steigen. Trotz unserem Bemühen kostengünstig zu arbeiten, fällt es uns immer schwerer die anstehenden Ausgaben zu decken.

HERZLICHEN DANK IM VORAUS!

Jahreshauptversammlung der Mitglieder am 5. April 2014

Während der Versammlung der Mitglieder
Am Samstag den 05.04.2014 fand in Bozen die Jahreshauptversammlung unseres Verbandes statt. Der Vorsitzende Josef Stockner konnte dazu außer den effektiven und unterstützenden Mitgliedern und deren Begleitpersonen Walter Faes und Klaus Guggenberger vom Trientner bzw. vom Nordtiroler Blinden- und Sehbehindertenverband begrüßen sowie Peter Ganterer vom Dachverband für Soziales und Gesundheit.

Bei der Veranstaltung legte der Vorstand den Tätigkeitsbericht über das Jahr 2013, die Rechenschaftsberichte sowie den Haushaltsvoranschlag vor, welche von der Versammlung genehmigt worden sind. Bei der Programmvorschau wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass 2015 Neuwahlen der Verbandsorgane auf lokaler sowie auf nationaler Ebene anstehen.

Tätigkeit 2013 - Zielsetzungen weiter gefestigt
Vom Verband werden etwa 1.220 Sehgeschädigte, und zwar rund 245 Vollblinde, 530 Teilblinde und 445 Sehbehinderte erfasst und betreut; etwa 750 davon sind eingeschriebene Mitglieder.
Im vergangenen Jahr wurde verstärkt die Einschreibung von unterstützenden Mitgliedern beworben, wie sie vom Statut vorgesehen ist. So konnten 58 sehende Personen als solche eingeschrieben werden, die den Verband entweder durch ihre ehrenamtliche Mitarbeit oder durch einen finanziellen Beitrag unterstützen. Allen Mitgliedern, sei es den effektiven als auch den unterstützenden, sei für ihr Vertrauen und ihre Treue dem Verband gegenüber aufrichtig gedankt.
Die Arbeit im Tätigkeitsjahr 2013 diente vor allem dazu, die Zielsetzungen des Verbandes weiter zu festigen. Es geht dabei um Beratung und Unterstützung, politisch-rechtliche Interessensvertretung, Förderung von Bildung, Verbesserung der Mobilität, Gemeinschaftsbildung sowie um Zusammenarbeit mit Partnern auf regionaler und nationaler Ebene. Die Tätigkeit ist auf den täglichen Kontakt zu blinden und sehbehinderten Menschen in Südtirol ausgerichtet, um Anliegen und Bedürfnisse zu erfassen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Sehgeschädigte fordern Behebung der Mängel bei Ansagen bei den Stadtbussen in Bozen
Die Versammlung verabschiedete eine Resolution, mit welcher die SASA und das Landesamt für Personenverkehr aufgefordert werden, umgehend die seit Monaten bestehenden Mängel bei der Haltestellen- und Linienansage bei den Stadtbussen in Bozen zu beheben, so dass sich die blinden und sehbehinderten Benutzer wieder auf diesen Dienst verlassen können. Die Unregelmäßigkeiten entstanden im vergangenen Herbst, als die SASA auf eine neue Software umgestellt hat.

Eine weitere Resolution wurde verabschiedet, in welcher die Versammlung den Vorstand der Landesgruppe sowie den anwesenden Vertreter des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit aufgefordert hat, sich für eine rasche Umsetzung der von der Landesabteilung für Mobilität in Aussicht gestellten Einrichtung einer Haltestellen- und Linienansage bei den Überlandbussen einzusetzen. Eine solche Einrichtung wäre nicht nur für sehgeschädigte Menschen notwendig, sondern auch für Nicht-Ortskundige und für Touristen hilfreich und würde eine Qualitätsverbesserung für den öffentlichen Personenverkehr in Südtirol darstellen.

Kostenlose Abfassung des Modells 730 - Konvention mit dem Steuer- Beistandszentrum (CAF) des Arbeitsinvalidenverbandes ANMIL

Aufgrund der Konvention des Verbandes mit dem Steuer- Beistandszentrum ANMIL können unsere Mitglieder auch in diesem Jahr das Modell 730 kostenlos abfassen lassen, die Abfassung des Modells UNICO kostet 15,00 Euro.
Die für die Abfassung der Steuererklärung notwendigen Unterlagen können im Sitz unseres Verbandes in Bozen, Garibaldistr. 6/62 abgegeben, und die abgefasste Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt dort wieder abgeholt werden. Für weitere Informationen bzw. Terminvereinbarungen sind Sie gebeten, unser Büro zu kontaktieren Tel. 0471 971117.
Das Steuer- Beistandszentrum ANMIL hat auch für andere Steuerverfahren sehr günstige Tarife (z.B. IMU-Berechnung, Red, Isee, EVEE, verschiedene Verfahren für die Beschäftigung von Haus- und Pflegeangestellten).
Günstige Tarife gelten auch für "Nicht Mitglieder" des Verbandes wodurch der Dienst auch für Familienangehörige interessant sein könnte.

Gutschrift der Zivilblindenrente: Bankkonto muss nicht mehr ausschließlich auf den Sehgeschädigten lauten

Wir teilen mit, dass nunmehr das Bankkonto, auf welches seitens der Provinz die Zivilblindenrente und -zulage überwiesen wird, nicht mehr ausschließlich auf den Invaliden lauten muss. Die Gutschrift kann auch auf Konten mit mehreren Inhabern (z.B. im Fall von Ehepartnern) überwiesen werden.

Einkommensgrenze für die Zivilblindenrente

Wie bekannt unterliegt die Blindenrente einer Einkommensgrenze. Wird diese überschritten, muss dies dem zuständigen Amt oder unserem Verband mitgeteilt werden.
Die Einkommensgrenze beträgt im Zeitraum 01.06.2014 bis 31.05.2015 Euro 16.449,85 (Gesamteinkommen des Jahres 2013).
Die Ergänzungszulage, Begleitzulage und die Sonderzulage unterliegen keiner Einkommensgrenze. Selbstverständlich können auch jene, denen die Blindenrente nicht ausbezahlt wird, die aber die Einkommensgrenze nicht überschreiten, sich in unserem Büro melden um für die Auszahlung der Rente anzusuchen.

Zugang in die verkehrsberuhigte Zone der Altstadt von Bozen

Ab April 2014 werden Ein- und Ausfahrten in die verkehrsberuhigte Zone der Altstadt von Bozen von einem Kamerasystem überwacht, das die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst. Der Besitzer eines Invalidenparkscheines kann weiterhin in diese Zone einfahren, muss aber künftig einige Vorgaben beachten: Bei häufigen Einfahrten mit demselben Auto sollte er sich bei der Stadtpolizei melden und die nötigen Dokumente hinterlegen; er erhält dann eine Dauer– bzw. Jahresgenehmigung. Bei seltenen Einfahrten sollte er sich ebenfalls bei der Stadtpolizei registrieren lassen und sich dann jeweils kurz vor dem Eintritt mittels Telefonanruf bzw. über eine Email oder per Internet anmelden; die Stadtpolizei erteilt innerhalb kürzester Zeit die Ermächtigung.