Hilfsmittel und Sehhilfen für Blinde und Sehbehinderte
Die Benutzung von Hilfsmitteln ermöglicht oder erleichtert Sehgeschädigten Verrichtungen im täglichen Leben, z.B. bei Schwierigkeiten im Haushalt, in der Körperpflege, beim Lesen, beim Telefonieren, im Erkennen von Geld, in der Freizeitgestaltung, in der Orientierung, beim Erkennen von Stufen, Unebenheiten, Hindernissen usw.
Vergrößerungsapparat für hochgradig Sehbehinderte
- sprechende Uhren, Wecker, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte, Waagen
- Telefone und Handys mit großen Tasten und Ziffern bzw. Handys mit einer synthetischen Sprache
- Vorlesegeräte
- Sprachausgaben für den PC
- Lupen oder Vergrößerungsapparate für Zuhause oder tragbar für unterwegs, Vergrößerungssoftware für den PC, Lupenbrillen und Filter für die Brille
- Weiße Stöcke als Erkennungszeichen, bzw. zur Orientierung und Mobilität
- Markierungspunkte für den Haushalt
- Daisyplayer zum Anhören von Hörbüchern oder -zeitschriften.
Hilfsmittelberatung seitens des Blindenzentrums St. Raphael
Im Blindenzentrum St. Raphael ist ein eigener Hilfsmittelraum eingerichtet wo von Fachkräften individuelle Beratungen für die Hilfsmittelauswahl angeboten werden. Bestimmte Hilfsmittel können evtl. auch bei einem Hausbesuch ausprobiert werden.Terminvereinbarungen unter den Telefonnummern: 0471 442343 oder 0471 442361. Weitere Informatinen zur Beratung finden sie auch auf der Internetseite des Blindenzenrums St. Raphael.
Wird ein geeignetes Hilfsmittel gefunden helfen das Blindenzentrum St. Raphael bzw. der Blinden- und Sehbehindertenverband bei der Beschaffung sowie beim evtl. Ansuchen um Finanzierung beim Sanitätsbetrieb.

PC mit Braille-Zeile und Sprachausgabe

Tastbare Armbanduhr
Ansuchen um Finanzierung von Hilfsmitteln seitens des Sanitätsbetriebes
Blinde und Sehbehinderte mit einem berichtigten Sehvermögen von höchstens 1/10 oder einem Gesichtsfeld von weniger als 30% können beim Sanitätsbetrieb um die Finanzierung von verschiedenen Hilfsmitteln ansuchen.Hilfsmittel, die ganz oder teilweise finanziert werden sind:
- Brillen und Kontaktlinsen, sowie weitere Sehhilfen (können nur bei konventionierten
- Optikern angefertigt werden; für Minderjährige gelten hierfür Sonderregelungen was den Sehrest betrifft)
- elektronische Lupen, tragbare und fixe vergrößernde Bildschirmlesegeräte,
- Vorlesegeräte
- Vergrößerungssoftware, Texterkennungssoftware, Sprachausgabe sowie Braillezeile für den Computer
- Blindenschriftdrucker, Brailleschreibmaschine, Schreibtafel und Griffel
- weiße Blindenstöcke
- tastbare Armband- und Taschenuhren, Wecker und Thermometer
- Augenprothesen (können nur bei konventionierten Firmen angefertigt werden)
Für den Antrag an den Sanitätsbetrieb, welcher über den Blinden- und Sehbehindertenverband abgewickelt werden kann, braucht es ein Gesuchsformular, die Verschreibung durch einen Facharzt des Sanitätsbetriebes, einen Kostenvoranschlag und die Kopie des Befundes des Ärztekollegiums (Voraussetzung ist, dass die Sehbehinderung durch die Zivilblinden- bzw. Invalidenkommission anerkannt ist, außer bei Minderjährigen).
Steuerliche Vergünstigungen beim Ankauf von Hilfsmitteln
Für die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 4% muss dem Verkäufer eine Kopie des Befundes der Ärztekommission für Zivilblinde oder Zivilinvaliden, welche die Sehschädigung bescheinigt sowie eine Verschreibung eines Augenarztes des Sanitätsbetriebes, wo dieser bestätigt, dass es einen funktionellen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem zu erwerbenden Gerät gibt, vorgelegt werden. Ersatzweise kann eine entsprechende Selbsterklärung ausgestellt werden.Um bei der Steuererklärung 19% der Ausgaben für den Ankauf von Hilfsmitteln abschreiben zu können, müssen bei der Abfassung eine Kopie des Befundes der Ärztekommission für Zivilblinde oder Zivilinvaliden, welche die Sehschädigung bescheinigt, eine Verschreibung eines Augenarztes des Sanitätsbetriebes, wo dieser bestätigt, dass es einen funktionellen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Hilfsmittel gibt, sowie die Rechnung vorgelegt werden.


