Vergünstigungen für Blinde und Sehbehinderte in Südtirol
Renten und Zulagen für Zivilblinde:
Blinde und Sehbehinderte deren berichtigtes Sehvermögen nicht höher als 1/20 ist, oder deren restliches binokulares Gesichtsfeld weniger als 10% beträgt, haben Anspruch auf finanzielle Leistungen seitens der Autonomen Provinz Bozen. Um zu überprüfen ob ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden kann, benötigt man ein aktuelles augenärztliches Zeugnis. Die hierfür vorgesehenen augenärztlichen Fragebögen können beim Blinden- und Sehbehindertenverband angefordert werden.Lieferung von Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte:
Hilfsmittel, die von den Sanitätsbetrieben ganz oder teilweise finanziert werden sind:- Brillen und Kontaktlinsen sowie weitere Sehhilfen (können nur bei konventionierten Optikern angefordert werden)
- Bildschirmlesegeräte für hochgradig Sehbehinderte
- Vergrößerungs-Software für Computer
- Sprachausgabe für Computer
- Braillezeile für Computer für Blinde Menschen
- OCR-System (= Texterkennungs-Software)
- Blindenschriftdrucker
- Braille-Schreibmaschine
- Schreibtafel und Griffel
- weiße, zusammenlegbare oder einteilige Stöcke
- tastbare Armband- und Taschenuhren, Wecker
- Thermometer
- Augenprothesen (können nur bei konventionierten Firmen angefordert werden)
Um die genannten Hilfsmittel beantragen zu können, benötigt man:
- Gesuch
- Verschreibung durch einen Facharzt des Sanitätsbetriebes
- Kopie des Befundes des Ärztekollegiums (Voraussetzung ist, dass die Zivilblindheit bzw. - invalidität anerkannt ist)
- Kostenvoranschlag
Ticket-Befreiung:
100%-ige Invaliden, also auch Voll- und Teilblinde mit einem Sehrest von weniger als 1/20, erhalten die Ticketbefreiung der Kategorie 3F, d.h., dass sie vollständig ticketbefreit sind. Teilinvaliden von 67 bis 99% erhalten die Ticketbefreiung der Kategorie 03; diese müssen die Fixquote pro Verschreibung entrichten. Für Ticketbefreite sind Medikamente der Gruppe A und B kostenlos. Medikamente der Gruppe C hingegen müssen bezahlt werden.Vergünstigungen beim Ankauf von Fahrzeugen:
Beim Ankauf von Fahrzeugen können Blinde und Sehbehinderte mit einem berichtigten Sehrest von weniger als 1/10 oder einem Gesichtsfeld von weniger als 30%, in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen kommen. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug auf den Sehgeschädigten lautet bzw. auf eine Person, die einen Sehgeschädigten steuerlich zu Lasten hat (z. B. Eltern sehgeschädigter Kinder). Das Fahrzeug braucht in keiner Weise für Behinderte umgebaut zu sein. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erleichterungen:- Abschreibung von 19% des Ankaufspreises (bis höchstens Euro 18.075,99) von der Einkommenssteuer (IRPEF);
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% (anstelle von 20%);
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- Abschreibung von der Einkommensteuer von außerordentlichen Reparaturausgaben am Fahrzeug.
Blinde und Sehbehinderte mit einem berichtigten Sehrest von 1/10 oder 30% Gesichtsfeld können bei den Vertragshändlern Fiat, Lancia und Alfa Romeo den sogenannten "Premio Fedeltá" in Anspruch nehmen welcher in einem Rabatt auf die jeweiligen Fahrzeugmodelle besteht.


