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Italienischer Blinden- und Sehbehindertenverband ETS VFG Landesgruppe Südtirol

Lasst uns zusammen kochen

In Zusammenarbeit mit Lucia Lupica organisieren wir einen innovativen Kochkurs für Verbandsmitglieder, innovativ deshalb, weil er online auf der Plattform Zoom stattfinden wird. Der Kurs für Blinde und Sehbehinderte wird auf Italienisch abgehalten, aber es wird eine Gruppe nur für unsere Landesgruppe geben, so dass, wenn Probleme bestehen, die anderen Teilnehmer sicher mithelfen werden, sich gegenseitig zu verstehen.
Lucia schreibt an uns: "Lasst uns gemeinsam lernen! Habt ihr Lust, mit neuen Rezepten zu experimentieren, sie zu teilen, mit mir und anderen ein Videogespräch in der Küche zu führen? Durch Kochen können wir einen Weg finden, den Stress zu bekämpfen!
Wenn euch die Idee gefällt, lade ich euch in meine kleine Küche ein, um mit mir und anderen Menschen mit der gleichen Leidenschaft ein bisschen Zeit zu verbringen."
Wer daran interessiert ist erhält im Verbansbüro weitere Informationen.

Bitte um Zuweisung von 5 Promille der Einkommenssteuer IRPEF zugunsten unseres Verbandes

Foto: 5 Promille
Jeder Steuerzahler hat auch heuer die Möglichkeit, durch die Zuweisung von 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer IRPEF, unsere Tätigkeit zu unterstützen.
Um diese kleine Quote an Stelle des Staates, unserer ONLUS/ETS-VFG Vereinigung zukommen zu lassen, genügt es dem Wirtschaftsberater bzw. Steuerbeistandszentrum CAF, beim Abfassen der Steuererklärung (Modell 730 oder UNICO PF) die Steuernummer unseres Verbandes mitzuteilen: 80015390216, z.B. durch Vorweisen beigelegten Infokärtchens zum Ausdrucken.
Die Zuweisung von 5 Promille an unseren Verband verursacht keinerlei Kosten.

Auch diejenigen, die keine Steuererklärung abfassen müssen, können uns unterstützen, indem sie auf dem Formular für die Zweckbestimmung der 5 Promille, das der Bescheinigung CU - Certificazione Unica 2024 beigelegt ist, in der Sektion für Körperschaften des Dritten Sektors und Organisationen ohne Gewinnzwecke ONLUS unsere Steuernummer anführen, 2 Mal unterschreiben und das Formular beim Postamt oder in unserem Büro in der Garibaldistr. 6 in Bozen abgeben. Nachfolgend finden Sie zum download hierzu weitere Informationen.
Wir weisen darauf hin, dass die Zweckbestimmung der 5 Promille für soziale Zwecke, jene der 8 Promille an die Kirche oder religiöse Einrichtungen nicht ersetzt. Jeder Steuerzahler kann beide Zweckbestimmungen vornehmen.
Wir bitten, diese Möglichkeit zu nutzen und diese Information auch anhand beiliegender, grüner Kärtchen allen Angehörigen und Bekannten weiterzugeben, da mit dieser einfachen Geste unsere Tätigkeit konkret unterstützt werden kann.
Für den Verband ist diese Finanzierungsmöglichkeit eine große Hilfe. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
HERZLICHEN DANK IM VORAUS!


Einladung zur Jahreshauptversammlung der Mitglieder am 20. April 2024

Alle Mitglieder sind herzlich zur Jahreshauptversammlung eingeladen, welche am Samstag, den 20.04.2024 stattfinden wird, mit Beginn der Arbeiten um 9.30 Uhr in zweiter Einberufung (erste Einberufung um 8.30 Uhr). Die Versammlung wird im Blindenzentrum St. Raphael in Bozen, Schießstandweg 36, stattfinden.
Es ist sehr wichtig, dass die Mitglieder an der Versammlung aktiv teilnehmen, da sie bei dieser die Möglichkeit haben, über das vergangene Jahr zu reflektieren und Ideen und Vorschläge für die Zukunft zu unterbreiten. Nach der Versammlung sind die sehgeschädigten Teilnehmer mit je einer Begleitperson zum gemeinsamen Mittagessen eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Mitglieder ihre Teilnahme innerhalb 17.04.2024 im Verbandsbüro zu bestätigen.

TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den Präsidenten unserer Landesgruppe;
2. Nominierung des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Versammlung;
3. Nominierung der Stimmzähler und der Quästoren;
4. Ratifizierung der Ernennung des Kontrollorgans;
5. Tätigkeits- und Finanzbericht 2023;
6. Bilanz 2023;
7. Kongress 2025: Reform des Statuts mit besonderem Augenmerk auf die Immobilien, die derzeit laut Statut auf den Hauptsitz registriert sind;
8. Allfälliges.

P.S. Wer die Versammlung verfolgen möchte, aber nicht die Möglichkeit hat anwesend zu sein, kann uns eine E-Mail schicken, um den Link für die Verbindung über die Zoom-Plattform zu erhalten.

Gemäß den statutarischen Vorschriften, nachfolgend die Buchhaltungsunterlagen sowie die Berichte über die durchgeführten sowie geplanten Tätigkeiten (in italienischer Sprache):

Meeraufenthalt der Mitglieder vom 16. bis 29. Juni 2024 in Tirrenia

Foto: Strand
Auch in diesem Jahr möchte der Verband den Mitgliedern die Möglichkeit bieten, an einem Meeraufenthalt teilzunehmen. Dieser findet vom 16. bis zum 29. Juni im Ferienzentrum unseres Verbandes in Tirrenia, Provinz Pisa statt. Das Ferienzentrum liegt in ruhiger Lage inmitten eines Pinienwäldchens und ist von einer Gartenanlage umgeben. Alle Wege im Haus, im Garten sowie zum Privatstrand sind mit Handläufen und tastbaren Bodenmarkierungen ausgestattet. Dies ermöglicht es den sehgeschädigten Gästen, sich unabhängig zu bewegen.
Am Meeraufenthalt können jene Mitglieder teilnehmen, die selbständig sind und deren Gesundheitssituation keine Kontraindikation für die Teilnahme aufweist. Weitere Informationen erhalten Sie im Verbandsbüro, Anmeldungen innerhalb 30.04.2024.

Bergwanderwoche der Mitglieder vom 8. bis 14. September 2024 im Nonstal

Foto: beim Wandern
Die diesjährige Bergwanderwoche findet vom 8. bis 14.09. im Nonstal, mit Unterkunft im Hotel Al Larice in Ronzone, statt. Das ausgewählte Gebiet bietet interessante Wandermöglichkeiten. Wenn notwendig werden die Teilnehmer während der Woche in zwei Gruppen eingeteilt, wobei eine Gruppe anspruchsvollere Touren und die zweite, leichtere Wanderungen unternimmt.
Eine gewisse Gehtüchtigkeit ist aber in jedem Fall notwendig, da jeweils Wanderungen von mindestens 3 bis 4 Stunden unternommen werden. Einige Routen sind anspruchsvoll und erfordern ein gewisses Maß an Geschicklichkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie im Verbandsbüro, Anmeldungen innerhalb 05.07.2024.


Fahrt zur Opernaufführung “TOSCA” in der Arena von Verona am 2. August 2024

Auch in diesem Jahr organisieren wir für unsere Mitglieder einen Opernabend in Verona und zwar am Freitag, den 2.08. Diesmal wurde die Oper "Tosca" von Giacomo Puccini als Aufführung ausgewählt.
Als Blinden- und Sehbehindertenverband erhalten wir für den gewählten Termin Eintrittskarten für nummerierte Plätze zum günstigsten Preis.
Da die Eintrittskarten rechtzeitig gekauft werden müssen, ist eine Anmeldung bis zum 20.05.2024 im Verbandsbüro erforderlich.

Begleitdienst in den Zonen von Meran und Bozen

Foto: Begleitung
Wir möchten Euch darüber informieren, dass der Begleitdienst für blinde und sehbehinderte Menschen in Meran und Bozen sowie in den umliegenden Tälern bald wieder aktiv sein wird.

Unsere Freiwilligen können für folgende Aufgaben vorgemerkt werden: Begleitung (z.B. zu Arztterminen oder Ämtern), Vorlesen, Spazierengehen, Besorgungen, Hausbesuche, etc. Die Mobilität innerhalb und außerhalb der Stadt erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Dienst findet werktags von Montag bis Freitag statt und muss von den Mitgliedern mindestens 24 Stunden im Voraus direkt bei den Freiwilligen vorgemerkt werden, um ihnen die Planung ihrer Tage zu erleichtern und Überschneidungen zu vermeiden. Der Begleitdienst ist kostenlos.
Ab Mai werden Herr Thomas H. in Meran und Herr Maurizio C. in Bozen zur Verfügung stehen. Wenn Ihr daran interessiert seid, diesen Dienst zu nutzen, wendet Euch bitte an das Verbandsbüro unter der Nr. 04717971117 oder per E-Mail an info@blindenverband.bz.it, um die Telefonnummern der Freiwilligen zu erfahren und einen Dienst vorzumerken.

Interessenserhebung Selbstverteidigungskurs

Selbstverteidigung ist die Verhinderung und Abwehr von Angriffen auf das psychische oder physische Wohlbefinden einer Person. Selbstverteidigung ist eine verhältnismäßige Reaktion mit körperlichen Mitteln auf einen ungerechtfertigten Angriff. Notwehr bedeutet alle notwendigen Mittel einzusetzen, um eine Situation zu beenden, die dem Verteidiger schwere körperliche oder psychische Schäden zufügen könnte.
Kontaktiert unser Büro, wenn Ihr schon immer mal Selbstverteidigungstechniken erlernen wolltet, und wir werden Euren Namen auf die Liste der Interessenten setzen. Wenn das Interesse groß genug ist, wird der Verband in naher Zukunft einen solchen Kurs organisieren.

Konvention für die Abfassung der Steuererklärung und andere Dienste mit dem Steuerbeistandszentrum (CAF) ACLI

Bezüglich der Steuererklärungen 2024 teilen wir mit, dass unser Verband die Konvention für die Mitglieder und deren Familienangehörige/Begleiter mit dem Steuerbeistandszentrum CAF ACLI, mit Hauptsitz in Bozen, Südtirolerstr. 28, erneuert hat.
Anstatt des ordentlichen Tarifs, welcher je nach Höhe des Einkommens und der Art der Erklärung gestaffelt ist, wurde für unseren Verband ein fixer Tarif von € 50 vereinbart welcher für die Erklärung 730/2024 für Einzelpersonen oder Ehepartner gilt.
Wer die Konvention nutzen möchte, kann sich ab sofort an das Steuerbeistandszentrum ACLI wenden um einen Termin zu vereinbaren, telefonisch unter der Nummer 0471/301689 bzw. über E-Mail an die Adresse: bolzano@acliservice.acli.it - beim Vormerken ist es notwendig mitzuteilen, Mitglied des Verbandes zu sein (Unione Ciechi), und zum Termin den Mitgliedsausweis des Blindenverbandes mitzunehmen.

Es kann ein Termin für folgende Stellen vereinbart werden:
- Bozen Hauptsitz, Südtirolerstr. 28
- Bozen Außenstelle, Sassaristr. 4/b/c
- Neumarkt, Sportplatz 10 - Vormerkungen in Neumarkt unter der Nr. 3394687829
- Eppan c/o Circolo ACLI, St. Anna Weg 6 - Vormerkungen in Eppan unter der Nr. 3331223198
- Meran c/o Circolo ACLI, Etschmanngasse 22 - Vormerkungen in Meran unter der Nr. 0473/607201
- Brixen c/o Circolo ACLI, Schlachthofstr. 5 - Vormerkungen in Brixen unter der Nr. 3283058414

Abgesehen von den Steuererklärungen, wird auf alle steuerlichen Dienstleistungen, welche während des Jahres angeboten werden, eine Ermäßigung von 10% auf die derzeit gültigen Tarife gewährt, z.B. für Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten, Mietverträge (Abfassen der Verträge, GIS, Registrierungen, cedolare secca), Erbschaftsmeldungen usw.
Auch eine kostenlose Steuerberatung für Gebäuderenovierungen ist möglich.

Gsies: Langlaufwoche für blinde und sehbehinderte Menschen

Foto: auf der Langlaufloipe
Vom 21. bis 28. Januar 2024 fand die Langlaufwoche der Blinden- und Sehbehinderten-Amateursportgruppe Südtirol im Gsieser Tal statt. Mit großer Begeisterung wurde diese von den Blinden und Sehbehinderten sowie deren sehenden BegleitläuferInnen erlebt. Letztere haben beim Langlaufsport für Sehbehinderte und Blinde eine zentrale, unabkömmliche Rolle.

Bei idealem Wetter und Schneebedingungen, auf hervorragend präparierten Loipen, war es für Anfänger und für erfahrene LangläuferInnen eine Gelegenheit, sich für eine Woche in der Winterlandschaft auf Langlaufskiern körperlich zu betätigen und allgemein etwas für die eigene Gesundheit beizutragen.
Gerade für Sehbehinderte und Blinde ist es im privaten Umfeld nicht immer einfach, sich zu organisieren und somit ist dies eine willkommene Gelegenheit, sich bei dieser Initiative der BSSG zu beteiligen.
Die Blinden - und Sehbehinderten-Amateursportgruppe Südtirol (BSSG) organisiert Initiativen im Breitensport, Freizeitgestaltung und die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen. Die Sportgruppe besteht aus den Sektionen Torball, Wintersport, Leichtathletik und Tandem/Schach/ Freizeit.